Mit FANOMENON soll Ende 2027 ein großes K-Pop- und K-Kultur-Event in Südkorea starten. An den Vorbereitungen sind unter anderem HYBE, SM Entertainment, JYP Entertainment und YG Entertainment beteiligt. Nun sorgen allerdings die Markenrechte an dem Projekt für Diskussionen.
Auslöser waren Berichte darüber, dass JYP Entertainment die Marke zunächst selbst angemeldet hat. Besonders die internationalen Markenrechte rückten dabei in den Fokus. Die präsidiale Kommission für Popkulturaustausch hat inzwischen erklärt, warum die Anmeldungen über JYP laufen und wie mit den Rechten künftig umgegangen werden soll.
JYP meldete die Marke zunächst selbst an
Nach Angaben der Kommission meldete JYP Entertainment die Marke nach dem Start des Projekts zunächst an, um die Rechte an FANOMENON schnell zu sichern.
Bei den koreanischen Markenrechten hat sich die Situation inzwischen geändert. JYP übertrug einen Anteil von 50 Prozent an das südkoreanische Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus. Die Anmeldung wurde damit in eine gemeinsame Anmeldung umgewandelt.
Auch die verbleibenden Anteile von JYP sollen nicht dauerhaft beim Unternehmen bleiben. Sie sollen später vollständig an eine eigene Gesellschaft übertragen werden, die für die Umsetzung der Veranstaltung zuständig sein soll.
Bei den internationalen Markenrechten läuft das Anmeldeverfahren derzeit ebenfalls über JYP Entertainment. Die Kommission begründet dies damit, die Rechte auf den internationalen Märkten möglichst schnell sichern zu wollen.
Nach Abschluss der internationalen Anmeldeverfahren soll genauer festgelegt werden, wie die Rechte und Befugnisse künftig verteilt werden. Die internationalen Markenrechte sollen ebenfalls an die für FANOMENON zuständige Gesellschaft übertragen werden.
Berichte über die Markenrechte sorgen für Diskussionen
Die Diskussion entstand nach einem Bericht des südkoreanischen Senders TV Chosun. Darin wurde berichtet, dass JYP Entertainment die Marke angemeldet hatte und die internationalen Markenrechte zunächst allein über das Unternehmen liefen.
Kritik gab es dabei vor allem an der Frage, ob ein privates Unternehmen die internationalen Markenrechte an einem Projekt halten sollte, an dem auch der Staat beteiligt ist.
Die Kommission reagierte darauf mit einer Erklärung. Demnach soll JYP die Markenrechte nicht dauerhaft allein behalten. Die derzeitige Regelung diene zunächst dazu, die Rechte an FANOMENON zu sichern.
Wann genau die für die Veranstaltung zuständige Gesellschaft gegründet wird und wie die Markenrechte anschließend im Detail verwaltet werden, steht noch nicht endgültig fest.
FANOMENON startet Ende 2027
FANOMENON soll erstmals vom 2. bis 12. Dezember 2027 stattfinden. Geplant sind Veranstaltungen in der Seoul Arena in Seoul und im KINTEX in Goyang.
Der Name setzt sich aus den englischen Wörtern „Fan“ und „Phenomenon“ zusammen. Inhaltlich soll FANOMENON deutlich über ein einzelnes K-Pop-Konzert hinausgehen. Geplant sind unter anderem Konzerte, Auszeichnungen für Communitys sowie Ausstellungen und weitere Programme rund um koreanische Kultur.
An den Vorbereitungen sind auch die vier großen K-Pop-Agenturen HYBE, SM Entertainment, JYP Entertainment und YG Entertainment beteiligt. Die Unternehmen arbeiten an einer gemeinsamen Gesellschaft für das Projekt.
Eine wichtige Rolle bei FANOMENON spielt auch Park Jin-young. Der Gründer und Chief Creative Officer von JYP Entertainment ist gemeinsam mit dem südkoreanischen Kulturminister Chae Hwi-young Vorsitzender der präsidialen Kommission für Popkulturaustausch.
Ab 2028 soll FANOMENON auch außerhalb Koreas stattfinden
Nach dem Auftakt in Südkorea soll FANOMENON international ausgeweitet werden. Für Mai 2028 ist eine Veranstaltung in Los Angeles vorgesehen. Langfristig soll das Konzept auch in weiteren Städten außerhalb Südkoreas umgesetzt werden.
Bis dahin müssen auch die Fragen rund um die Markenrechte geklärt werden. JYP Entertainment führt derzeit die internationalen Anmeldeverfahren durch. Die Kommission hat angekündigt, dass diese Rechte später an die für FANOMENON zuständige Gesellschaft übertragen werden sollen.
Wie die Befugnisse nach Abschluss der Anmeldeverfahren genau verteilt werden, ist allerdings noch offen.




