ottoke. ist ein journalistisch arbeitendes Online-Magazin. Auch wenn bei uns die Begeisterung für K-Pop eine große Rolle spielt, gelten für unsere redaktionelle Arbeit journalistische Grundsätze.
So arbeiten wir bei ottoke.de
Bei unserer Berichterstattung orientieren wir uns am Pressekodex des Deutschen Presserats. Dazu gehört für uns vor allem, Informationen vor der Veröffentlichung zu prüfen, Quellen sorgfältig auszuwählen und Tatsachen nicht mit Gerüchten oder Vermutungen zu vermischen. Nicht bestätigte Informationen werden entsprechend gekennzeichnet oder nicht veröffentlicht. Der Pressekodex nennt Recherche ausdrücklich als unverzichtbaren Bestandteil journalistischer Sorgfalt und verlangt, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Gerade in der K-Pop-Berichterstattung verbreiten sich Meldungen häufig sehr schnell über soziale Netzwerke. Ein Post auf X, TikTok oder Instagram ist für uns deshalb nicht automatisch eine verlässliche Quelle. Wenn möglich, greifen wir auf ursprüngliche Quellen zurück, etwa Mitteilungen von Künstlern, Labels, Veranstaltern, Behörden oder andere nachvollziehbare Primärquellen. Berichte anderer Medien werden als solche behandelt und nicht als eigene Recherche ausgegeben.
Fehler und Korrekturen:
Trotz sorgfältiger Recherche können Fehler passieren. Stellen wir nach der Veröffentlichung fest, dass eine Information falsch oder missverständlich ist, korrigieren wir sie. Bei wesentlichen nachträglichen Änderungen soll für Leser nachvollziehbar bleiben, dass der Beitrag korrigiert oder aktualisiert wurde.
Meinung und Berichterstattung:
Nachrichten und persönliche Einschätzungen sollen voneinander unterscheidbar bleiben. Das gilt besonders für Konzertberichte, Rezensionen und andere Formate, in denen persönliche Eindrücke ausdrücklich Teil des Textes sind.
Dass unsere Redaktion selbst K-Pop hört und sich mit der Szene beschäftigt, verheimlichen wir nicht. Persönliche Vorlieben sollen jedoch nicht darüber entscheiden, wie wir über Künstler, Gruppen oder Unternehmen berichten.
Werbung, Presseeinladungen und Kooperationen:
Redaktionelle Berichterstattung und Werbung werden voneinander getrennt. Bezahlte Inhalte werden entsprechend gekennzeichnet und dürfen nicht den Eindruck eines unabhängigen redaktionellen Beitrags erwecken. Diese Trennung gehört zu den Grundsätzen des Pressekodex.
Auch eine Einladung zu einem Konzert, ein Presse- oder Rezensionsexemplar oder eine Akkreditierung bedeutet nicht, dass die anschließende Berichterstattung positiv ausfallen muss. Wenn für einen Beitrag relevante Vorteile oder mögliche Interessenkonflikte bestehen, gehen wir damit transparent um. Der Pressekodex sieht vor, naheliegende Interessenkonflikte zu vermeiden oder gegenüber der Leserschaft offenzulegen.
Quellen und Persönlichkeitsrechte:
Wir achten darauf, Informationen nachvollziehbar zu belegen und Zitate in ihrem ursprünglichen Sinn wiederzugeben. Gleichzeitig respektieren wir Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte. Gerade bei sensiblen Themen wägen wir ab, welche Informationen für die Berichterstattung tatsächlich relevant sind. Auch der Schutz des Privatlebens und der informationellen Selbstbestimmung gehört zu den presseethischen Grundsätzen.
Den vollständigen Pressekodex des Deutschen Presserats findest du hier.
