K-Pop-Konzerte sind meist innerhalb weniger Minuten ausverkauft und kurz danach stehen dieselben Tickets für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises im Internet. Wer schon einmal versucht hat, Tickets für ein großes Konzert in Südkorea zu bekommen, dürfte solche Angebote kennen. Seit Ende August geht das Land deutlich härter dagegen vor. Professionelle Wiederverkäufer können nun auch dann belangt werden, wenn sie ihre Tickets ganz ohne Bots oder Makroprogramme gekauft haben.
Die Änderung gilt seit dem 28. August 2026 und betrifft neben Konzerten auch Sportveranstaltungen. Bisher war vor allem entscheidend, wie die Tickets gekauft wurden. Das Gesetz erfasste vor allem Fälle, in denen automatisierte Programme eingesetzt wurden, um sich beim Verkaufsstart einen Vorteil zu verschaffen. Genau dort lag allerdings auch ein Problem: Wer Tickets auf normalem Weg gekauft hat und anschließend regelmäßig mit Aufschlag weiterverkauft hat, ließ sich über diese Regelung wesentlich schwerer erfassen.
Auch ohne Bots kann der Weiterverkauf illegal sein
Mit den neuen Regeln kommt es nicht mehr allein darauf an, ob beim Kauf ein Makro zum Einsatz kam. Wer Tickets ohne Zustimmung des ursprünglichen Verkäufers regelmäßig oder gewerblich für mehr Geld weiterverkauft, als er selbst dafür bezahlt hat, kann ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen. Erfasst werden außerdem Fälle, in denen die vorgesehenen Abläufe eines Ticketverkaufs technisch umgangen oder gestört werden.
Für K-Pop-Fans ist das alles andere als nur ein theoretisches Problem. Gerade bei großen Tourneen verschwinden Tickets teilweise innerhalb kürzester Zeit aus dem regulären Verkauf und tauchen anschließend auf anderen Plattformen wieder auf. Wie weit Originalpreis und später verlangter Preis auseinanderliegen können, zeigt ein Fall, mit dem sich die südkoreanische Polizei beschäftigt hat.
Ein Mann in seinen Dreißigern soll zwischen September 2018 und April 2026 insgesamt 8.967 Tickets für Konzerte und Sportveranstaltungen gekauft und weiterverkauft haben. Nach Angaben der Polizei waren darunter auch Tickets für Konzerte von BTS und NCT. Insgesamt soll er mit den Verkäufen rund 2,4 Milliarden Won (ca. 1,56 Millionen Euro) erzielt haben.
Besonders spürbar wird der Preisunterschied bei einem BTS-Ticket. Ein Ticket, das ursprünglich 110.000 Won (ca. 71 Euro) kostete, soll später für bis zu drei Millionen Won (ca. 1.900 Euro) weiterverkauft worden sein. Das ist mehr als das 27-Fache des ursprünglichen Preises. Laut Polizei soll der Mann Makroprogramme und mehrere Accounts genutzt haben, um an die Tickets zu kommen. Er wurde festgenommen und der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Hohe Geldbußen für professionelle Wiederverkäufer
Wer mit solchen Verkäufen Geld verdient, muss inzwischen auch mit deutlich höheren finanziellen Folgen rechnen. Abhängig vom jeweiligen Verstoß können Geldbußen verhängt werden, die sich am Wert der illegal weiterverkauften Tickets orientieren. In besonders schweren Fällen können sie ein Vielfaches des Weiterverkaufspreises erreichen. Auch Einnahmen aus illegalen Ticketgeschäften können eingezogen werden.
Gleichzeitig sollen die Ticketplattformen selbst stärker mithelfen. Anbieter müssen Möglichkeiten schaffen, verdächtige Verkäufe zu erkennen und zu melden. Dazu können Identitätsprüfungen und Einschränkungen für auffällige Angebote gehören. Behörden können außerdem Informationen anfordern, wenn der Verdacht besteht, dass jemand professionell mit Tickets handelt.
Auch Hinweise aus der Bevölkerung sollen dabei helfen. Für Meldungen zu illegalen Ticketgeschäften sind Belohnungen geplant. Je nach Fall können diese mehrere Millionen Won betragen. Damit versucht Südkorea nicht nur den Kauf mit Bots schwieriger zu machen, sondern auch den anschließenden Handel mit den Tickets besser zu verfolgen.
BTS-Tour sorgt für besonders viele Meldungen
Wie häufig solche Fälle inzwischen gemeldet werden, zeigen Zahlen der Korea Creative Content Agency. Zwischen Januar 2023 und August 2026 gingen dort 7.639 Meldungen zu mutmaßlichem Ticket-Scalping ein. 5.751 davon betrafen Konzerte.
Besonders häufig tauchte zuletzt die „ARIRANG“-Welttournee von BTS in den Meldungen auf. Zwischen September 2025 und dem 27. August 2026 wurden 102 entsprechende Fälle gemeldet. Danach folgten Konzerte von Psy mit 88 Meldungen, BIGBANG mit 69, Lim Young-woong mit 64 und DAY6 mit 51. Auch Veranstaltungen von Oasis und The Weeknd waren betroffen.
Die Zahl der einzelnen Angebote im Internet kann dabei deutlich höher liegen als die Zahl der eingegangenen Meldungen. Rund um die BTS-Konzerte stieß das südkoreanische Kulturministerium auf 1.868 Onlinebeiträge, bei denen ein Verdacht auf illegalen Ticketverkauf bestand. Viele solcher Angebote erscheinen auf Secondhand-Plattformen oder in sozialen Medien.
Die Polizei geht inzwischen ebenfalls gezielter gegen Personen vor, die mit dem Weiterverkauf regelmäßig Geld verdienen. Während einer Sonderaktion vom 3. März bis zum 31. August wurden 157 Personen in 126 Fällen ermittelt. Zwei Personen wurden festgenommen. Rund zwei Milliarden Won (ca. 1,2 Millionen Euro) an mutmaßlich illegal erwirtschafteten Einnahmen wurden für eine mögliche spätere Einziehung gesichert.
Nicht jeder private Ticketverkauf ist automatisch illegal
Jedoch ist ein Unterschied besonders wichtig: Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass jedes privat weitergegebene Konzertticket automatisch zu einem Fall für die Behörden wird. Das Gesetz richtet sich insbesondere gegen den nicht autorisierten, regelmäßigen oder gewerblichen Weiterverkauf über dem ursprünglichen Kaufpreis.
Wer also ein Konzert doch nicht besuchen kann und ein einzelnes Ticket weitergeben möchte, ist nicht automatisch mit professionellen Scalpern gleichzusetzen. Problematisch wird es vor allem dort, wo Tickets gezielt gekauft werden, um sie anschließend immer wieder mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Für den normalen Ticketverkauf könnte die Änderung deshalb vor allem an einer Stelle interessant werden: bei den Angeboten, die wenige Minuten nach einem ausverkauften Vorverkauf plötzlich zu enormen Preisen auftauchen. Genau diese Art von Geschäft lässt sich nun nicht mehr allein dadurch der bisherigen Regelung entziehen, dass beim ursprünglichen Kauf kein Bot eingesetzt wurde.



