K-Pop-Agenturen wollen stärker gegen KI-Cover und unerlaubten Merch vorgehen

Unerlaubter Merch ist eines der Themen, gegen das K-Pop-Agenturen gemeinsam stärker vorgehen wollen. Das Bild dient als Symbolbild. Bild: PattayaPatrol / Wikimedia Commons

Bedruckte Shirts, Handyhüllen mit dem Namen einer Gruppe oder KI-Cover, in denen plötzlich die Stimme eines K-Pop-Stars zu hören ist: Im Internet braucht es nicht lange, um genau solche Inhalte zu finden. Ob die Künstler oder ihre Unternehmen der Verwendung zugestimmt haben, ist dabei nicht immer ganz so klar. In Südkorea beschäftigt sich inzwischen auch die Korean Intellectual Property Office (KIPO) damit. Gemeinsam mit einigen der größten Entertainment-Unternehmen innerhalb Südkoreas will die Behörde stärker gegen die unerlaubte kommerzielle Nutzung von Namen, Bildern und anderen persönlichen Merkmalen von Künstlern vorgehen.

Dafür kamen Vertreter von HYBE, JYP Entertainment, SM Entertainment, Starship Entertainment, YG Entertainment und CJ ENM im September mit der Behörde zusammen. Bei dem Treffen ging es nicht nur um klassische Fälle wie nicht autorisierte Fanartikel. Auch KI-generierte Stimmen, Bilder und Videos wurden thematisiert.

Vor allem die Verwendung von KI-generierten Stimmen ist in letzter Zeit gestiegen. Eine Stimme lässt sich mittlerweile mit wenigen Aufnahmen nachahmen und anschließend für Songs verwenden, die der jeweilige Künstler nie selbst gesungen hat. Ähnlich sieht es bei Bildern und Videos aus. Für Entertainment-Unternehmen stellt sich deshalb immer häufiger die Frage, was sie gegen solche Inhalte tun können, wenn ihre Künstler der Nutzung nicht zugestimmt haben.

Nicht autorisierter Merch gehört ebenfalls dazu

Bei unerlaubter kommerzieller Nutzung geht es nicht erst seit KI um digitale Inhalte. Die KIPO nennt auch ganz normale Produkte, wie sie auf Online-Marktplätzen und in sozialen Netzwerken verkauft werden.

Dazu gehören beispielsweise Mützen, Kissenbezüge und personalisierte T-Shirts, auf denen Namen oder Fotos berühmter Personen verwendet werden. Problematisch können auch Angebote sein, die mit dem Namen eines Stars werben und den Eindruck erwecken, die Person habe ein bestimmtes Produkt selbst getragen oder benutzt.

Für K-Pop-Fans ist das leicht auf den eigenen Alltag zu übertragen. Neben dem offiziellen Merch der Unternehmen gibt es online eine riesige Auswahl an selbst gestalteten Shirts, Fotokarten, Taschen, Handyhüllen und anderen Artikeln mit Idols oder Gruppennamen. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass jedes inoffizielle Fanprodukt automatisch gegen südkoreanisches Recht verstößt. Entscheidend ist immer, wie Name, Foto oder andere Merkmale verwendet werden und ob damit ohne entsprechende Berechtigung Geld verdient wird.

Genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen einem privaten Fanprojekt und einem kommerziellen Angebot wichtig. Die KIPO beschäftigt sich mit Fällen, bei denen der wirtschaftliche Wert der Bekanntheit einer Person ohne Erlaubnis genutzt wird.

In Südkorea gibt es dafür bereits gesetzliche Regeln

Seit Juni 2022 gibt es dafür im südkoreanischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eine eigene Grundlage. Geschützt werden persönliche Merkmale wie der Name, das Bild oder die Stimme einer Person, wenn diese aufgrund ihrer Bekanntheit einen wirtschaftlichen Wert besitzen.

Wer solche Merkmale ohne Erlaubnis für eigene geschäftliche Zwecke nutzt und damit die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Person verletzt, kann damit gegen das Gesetz verstoßen. Die KIPO kann entsprechende Fälle untersuchen.

Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie Maßnahmen verlangen, um die unerlaubte Nutzung zu beenden oder eine Wiederholung zu verhindern. Dazu kann auch gehören, betroffene Produkte zu vernichten.

Seit August 2024 kann die Behörde bei solchen Verstößen außerdem Korrekturanordnungen erlassen. Wer einer rechtskräftigen Anordnung nicht folgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut KIPO kann dieses bis zu 20 Millionen Won (ca. 13.000 Euro) betragen.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass plötzlich jedes Foto eines Idols im Internet oder jedes selbst gestaltete Fanprodukt verboten ist. Die Regeln beziehen sich auf die unerlaubte Nutzung von Merkmalen, die einen wirtschaftlichen Wert besitzen, und müssen auf den jeweiligen Fall angewendet werden.

KI-Cover beschäftigen inzwischen auch die Behörde

Bei künstlicher Intelligenz kommen neue Fragen dazu. KI-Cover sind auf YouTube, TikTok und anderen Plattformen inzwischen leicht zu finden. Dabei wird beispielsweise die Stimme eines Idols künstlich nachgebildet und über einen Song gelegt, den die Person selbst nie aufgenommen hat.

Die KIPO spricht in diesem Zusammenhang von „Digital Replicas“. Darunter versteht die Behörde digitale Nachbildungen realer Personen, bei denen Aussehen, Stimme oder Bewegungen mithilfe von KI oder anderen digitalen Technologien realistisch wiedergegeben werden.

Solche Nachbildungen lassen sich nicht nur für Musik verwenden. Auch Videos, Werbung und andere kommerzielle Inhalte können so erstellt werden, dass eine bekannte Person scheinbar selbst darin vorkommt.

Die KIPO möchte deshalb prüfen, wie die bestehenden Regeln auf solche Fälle angewendet werden können. Dabei soll nicht jede Verwendung künstlicher Intelligenz pauschal eingeschränkt werden. Relevant wird es für die Behörde vor allem dann, wenn persönliche Merkmale einer bekannten Person ohne Zustimmung wirtschaftlich genutzt werden.

Damit unterscheidet sich ein KI-Cover, das jemand privat aus Interesse erstellt, zunächst von einem Fall, in dem mit einer künstlich nachgebildeten Stimme gezielt Geld verdient oder für ein Produkt geworben wird. Ob eine konkrete Nutzung tatsächlich rechtswidrig ist, hängt allerdings auch hier vom jeweiligen Fall ab.

Große K-Pop-Unternehmen arbeiten gemeinsam mit der KIPO

HYBE, JYP Entertainment, SM Entertainment, Starship Entertainment und YG Entertainment arbeiten bei dem Thema inzwischen gemeinsam mit der KIPO. Auch CJ ENM gehört zu den beteiligten Unternehmen.

Die Zusammenarbeit begann bereits am 23. Juni dieses Jahres. Damals wurde sogar ein gemeinsames Gremium gegründet, das sich mit dem Schutz des wirtschaftlichen Werts von Namen, Bildern, Stimmen und anderen Merkmalen bekannter Künstler beschäftigt.

Bei dem Treffen im September berichteten die Unternehmen nun von Fällen, mit denen sie selbst zu tun haben. Dadurch soll die Behörde besser nachvollziehen können, welche Formen der unerlaubten Nutzung derzeit tatsächlich vorkommen und wo die bestehenden Regeln möglicherweise nicht ausreichen.

Gleichzeitig soll es für die Unternehmen einfacher werden, verdächtige Fälle an die KIPO weiterzugeben. Das betrifft Angebote auf Online-Marktplätzen und in sozialen Netzwerken genauso wie neue Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt werden.

Die Treffen sollen deshalb nicht einmalig bleiben. KIPO und die beteiligten Unternehmen wollen sich weiterhin austauschen und neue Fälle gemeinsam besprechen. Gerade bei KI dürfte sich die Frage nach den Rechten von Künstlern noch häufiger stellen, weil sich Stimmen, Gesichter und Bewegungen inzwischen wesentlich einfacher digital nachbilden lassen als noch vor wenigen Jahren.

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