WINNER-Mitglied Song Min-ho ist wegen Verstößen gegen das südkoreanische Militärdienstgesetz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Seoul Western District Court setzte die Vollstreckung der Strafe am 1. Oktober für zwei Jahre zur Bewährung aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Min-ho während seines Ersatzdienstes an insgesamt 102 Tagen ohne anerkannten Grund nicht zum Dienst erschienen war.
Min-ho hatte seinen verpflichtenden Dienst als Social Service Agent von 2023 bis Ende 2024 in Seoul absolviert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, von rund 430 regulären Arbeitstagen insgesamt 102 Tage unentschuldigt gefehlt zu haben. Sie hatte deshalb eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert.
Gericht berücksichtigt Min-hos gesundheitliche Situation
Das Gericht verurteilte Min-ho schließlich zu einem Jahr Haft, setzte die Strafe aber für zwei Jahre zur Bewährung aus. Damit muss er aufgrund des erstinstanzlichen Urteils zunächst nicht ins Gefängnis.
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht mehrere Punkte. Min-ho habe die Vorwürfe eingeräumt und Reue gezeigt. Auch sein gesundheitlicher Zustand während des Dienstes sei in die Entscheidung eingeflossen. Das Gericht erklärte außerdem, dass Min-ho zugesagt habe, seine noch ausstehende Dienstpflicht zu erfüllen.
Vor der Urteilsverkündung sprach Min-ho mit den wartenden Journalisten vor dem Gericht. Er sagte, dass er sein Verhalten sehr bereue und sich bei den Menschen entschuldigen wolle, die ihn unterstützt und ihm Zuneigung entgegengebracht hätten.
Einen Punkt bestreitet Min-ho allerdings weiterhin. Auf die Frage, ob er eine vorherige Absprache mit dem für ihn zuständigen Vorgesetzten weiterhin zurückweise, antwortete er mit Ja.
Auch der damalige Verantwortliche für Min-hos Dienst wurde verurteilt. Er erhielt eine zehnmonatige Haftstrafe, die ebenfalls für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er von Min-hos Fehlzeiten wusste und diese teilweise als reguläre Anwesenheit dokumentierte.
Min-ho könnte 102 Tage nachholen müssen
Mit dem Urteil ist auch die Frage nach Min-hos noch ausstehender Dienstzeit wieder aktuell. Nach Angaben der südkoreanischen Military Manpower Administration muss ein Social Service Agent die als unentschuldigt gewerteten Fehltage nachholen, wenn ein entsprechendes Urteil rechtskräftig wird.
Für Min-ho würde das nach aktuellem Stand bedeuten, dass er die 102 Tage nachholen müsste, die das Gericht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet hat. Noch steht allerdings nicht fest, wann und in welcher Form das passieren würde. Das Urteil vom 1. Oktober ist zunächst nur in erster Instanz gefallen.
Min-ho selbst äußerte sich nach der Verhandlung nicht dazu, wie eine erneute Dienstzeit konkret aussehen könnte. Auf entsprechende Fragen der anwesenden Journalisten antwortete er weder vor noch nach der Urteilsverkündung.
Seinen Ersatzdienst hatte Min-ho ursprünglich Ende Dezember 2024 beendet. Kurz zuvor waren Vorwürfe zu seinen Fehlzeiten öffentlich geworden. Die Military Manpower Administration schaltete daraufhin die Polizei ein. Nach weiteren Ermittlungen, bei denen unter anderem Daten von Min-hos Smartphone ausgewertet wurden, wurde er Ende 2025 angeklagt.
Das Urteil vom 1. Oktober ist noch nicht rechtskräftig. Ob Min-ho oder die Staatsanwaltschaft dagegen vorgehen, war unmittelbar nach der Entscheidung noch nicht bekannt.




